Bestattungsarten und Grabarten

Im Grunde gibt es zunächst nur zwei wesentliche Arten der Bestattung.

Die Erdbestattung erfolgt klassisch im Sarg auf einem Friedhof. Zuvor gibt es meist einen Gottesdienst oder eine Trauerfeier in der Kirche oder einer Friedhofskapelle. Nach der Trauerfeier geben die Gäste dem Verstorbenen das „letzte Geleit“ durch die feierliche Begleitung des Sarges zum Grab. Nach der Absenkung des Sarges in das Grab können sich die Anwesenden ein letztes Mal verabschieden, indem sie Blumen oder symbolisch Erdbeigaben in das Grab werfen. Nach der Beerdigung wird das Grab mit einer hölzernen Tafel (oder einem hölzernen Kreuz) versehen, die später durch einen Grabstein ersetzt werden können. Die Blumen, Gestecke und Kränze werden auf das Grab gelegt. Eine Bepflanzung des Grabes ist schmückend und ökologisch sinnvoll.

Auch für die Feuerbestattung findet eine Trauerfeier statt. Diese kann wahlweise vor der Einäscherung am Sarg oder auch danach an der Urne stattfinden. In beiden Fällen endet die Zeremonie mit der Beisetzung der Urne, ähnlich wie bei der Erdbestattung.

Bei der Feuerbestattung gibt es besonders viele Grabarten (siehe unten). Weil nicht jeder Friedhof alle diese Varianten anbietet, ist auch hier eine vorherige Beratung durch uns sinnvoll.

Grabarten bei Erdbestattung

Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung. Hierunter versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung eines Verstorbenen in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Die beispielsweise im Islam übliche Bestattung nur in einem Tuch ist nur auf ausgewählten Friedhöfen möglich.

Wahlgräber sind auf die Beisetzung von Särgen und Urnen ausgerichtet und können von den Hinterbliebenen ausgesucht werden. Die spätere Pflege dieser Grabstätten unterliegt der Verantwortung der Angehörigen, die entweder für Instandhaltung und pflegende Begrünung selbst Sorge tragen oder die entsprechenden Maßnahmen einer Friedhofsgärtnerei anvertrauen. An Wahlgräbern kann ein Nutzungsrecht für die Dauer der auf dem jeweiligen Friedhof geltenden Ruhezeit (in Bonn z.B. 15 – 30 Jahre) erworben und einmal oder mehrfach verlängert werden. Bei den Grabstätten auf den Bonner Friedhöfen handelt es sich um sogenannte Tiefgräber, in denen in Tieflage (etwa 2,30 m) oder Normallage (etwa 1,80 m) in Särgen bestattet werden kann. In diesen Wahlgräbern können je Grabstelle zusätzlich zu den bis zu zwei Särgen vier Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungsrechte der Wahlgräber können auch als Doppel- oder Mehrfachgrabstellen erworben werden.

Reihengräber werden von der örtlichen Friedhofsverwaltung vergeben. Hierbei handelt es sich um Einzelgräber in geschlossenen Grabfeldern. Die Grabstellen werden der Reihe nach belegt. Pro Grabstätte kann ein Sarg in Normallage beigesetzt werden. Sofern die Ruhezeit ausreichend lang ist, können zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Liegefrist fällt das Grab wieder an die Friedhofsverwaltung zurück. Eine Verlängerung der Liege- und Nutzungsfristen ist beim Reihengrab nicht möglich.

Rasengräber sind individuelle Ruhestätten ohne Grabpflege. Sie sind eine Alternative zum anonymen Gräberfeld. Die Pflege des Rasens ist in der Gebühr enthalten.

Eine Gruft ist eine meist gemauerte Grabstelle, oberirdisch aber auch unterirdisch, in der Särge mit Verstorbenen beigesetzt werden. Die Särge kommen im Gegensatz zu einer normalen Bestattung nicht mit dem Erdreich in Kontakt. Bei einer Gruft (vom griechischen „Krypta) handelt es sich meistens um einen größeren Familienbegräbnisort, an dem auch Urnen beigesetzt werden können. Auf einigen Friedhöfen mit schlechten Bodenverhältnissen gibt es Grabkammersysteme aus Betonfertigteilen, die eine bessere Vergänglichkeit gewährleisten sollen.

In einer parkähnlichen Umgebung sind auf dem Bonner Zentralfriedhof (Bad Godesberg) individuelle Grabstätten entstanden. Die Anlage ist wie ein gepflegter Garten gestaltet. Die Gräber und die Rahmenbepflanzung bilden eine harmonisch aufeinander abgestimmte Einheit. Jeder Verstorbene wird auf den Grabmalen mit Namen und Lebensdaten genannt. Die Pflege des gesamten Memoriam-Gartens erfolgt durch Friedhofsgärtner. Die fertigen Grabstätten für Särge und Urnen werden zusammen mit einem Dauer-Grabpflegevertrag über die gesamt Laufzeit zum Fixpreis angeboten. Weitere Informationen zum Memoriam-Garten

Eine Beerdidung nach dem Glauben des Islam läuft nach festgelegten Regeln ab. Häufig werden gläubige Muslime in ihrem eigenen, oder dem Heimatland ihrer Eltern beigesetzt. Islamische Beisetzungen können aber auch in Deutschland stattfinden

Der muslimische Beerdigungsritus sieht vor, dass Verstorbene ohne Sarg, also lediglich in ein Leichentuch gehüllt, beerdigt werden. Diese Art der Bestattung muss in der entsprechenden Friedhofssatzung vorgesehen sein. Dies ist z.B. auf dem gesonderten Grabfeld auf dem Nordfriedhof in Bonn möglich.

Seit fast 2.000 Jahren herrscht im Judentum das Gebot der schlichten Bestattung. Das wird hierzulande umgesetzt, indem alle Verstorbenen gleichermaßen in einem weißen Sterbehemd und in einem einfachen und metallfreien Holzsarg beerdigt werden. So wird bei der Bestattung zwischen Arm und Reich kein Unterschied gemacht: Vor Gott und im Tod sind alle Menschen gleich. In Bonn gibt es mehrere jüdische Friedhöfe, bzw. spezielle Friedhofsbereiche.

Auf ausgewählten denkmalgeschützten Friedhöfen der Stadt Bonn hat jeder Bürger die Möglichkeit, eine Grab-Patenschaft zu übernehmen. Als Gegenleistung für die Pflege erhält der Pate das Recht auf Bestattung in dem betreuten Grab.

In separaten Feldern werden Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr angeboten. Auf dem Nordfriedhof befindet sich ein Grabfeld, auf dem Fehl- und Totgeburten beigesetzt werden können. Die Gräber haben eine Ruhezeit von 10 Jahren und können nach Wunsch der Eltern individuell gestaltet werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite “Sternenkinder”.

Grabarten bei Feuerbestattung

Unter einer Feuerbestattung versteht man die Verbrennung oder Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Asche. Die Feuerbestattung ist nur im Sinne des Verstorbenen möglich. Entsprechend sollte dessen handschriftliche Erklärung vorliegen. Fehlt diese Erklärung, so kann der Ehe- bzw. Lebenspartner, bzw. der/die nächste Angehörige schriftlich bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht.

An Urnen-Wahlgräbern kann ein Nutzungsrecht für Ruhezeiten von 15 Jahren oder 30 Jahren erworben werden. Dieses Nutzungsrecht kann mehrfach verlängert werden. In Urnenwahlgräbern können je Grabstelle bis zu vier Aschenurnen beigesetzt werden.

Urnen-Reihengräber sind Einzelgräber in zusammenhängenden Grabfeldern. Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt. Die Ruhezeit beträgt einheitlich 15 Jahre. In der Grabstätte kann nur eine Urne beigesetzt werden. Eine Nutzung der Grabstätte über die Ruhezeit hinaus ist nicht möglich.

Eine Sonderform der Reihengräber stellen die anonymen Urnenfelder dar. Da es sich um eine große Rasenfläche ohne sichtbare Unterteilungen handelt, ist der Platz der Beisetzung für Angehörige sowie Besucher nicht zu erkennen. Die Friedhofsverwaltung weiß, wo genau sich die Urnen befinden, denn sie veranlasst deren Beisetzung. Dabei sind weder Angehörige noch der Bestatter anwesend. Auch die Pflege der Rasenfläche obliegt der Friedhofsverwaltung. Eine Individuelle Kennzeichnung oder Gestaltung der Grabstätten ist nicht möglich. Zusätzlich werden Gräberfelder mit der Möglichkeit der Namensnennung des Verstorbenen auf einem zentralen Gedenkstein oder an einer Stele angeboten.

Kolumbarien sind Urnenwände, in denen in Kammern oberirdisch Aschenurnen beigesetzt werden. In einem Kolumbariumsplatz können bis zu vier Aschenurnen beigesetzt werden. Es kann ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 oder 30 Jahren erworben werden. Dieses kann mehrfach verlängert werden.

Auf dem Bonner Nordfriedhof und auch auf dem Zentralfriedhof bestehen Rasenflächen, auf denen Totenasche im Beisein der Angehörigen in würdiger Weise unter der Grasnarbe verstreut werden kann. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Auf Wunsch kann der Name des Verstorbenen auf einem zentralen Gedenkstein angebracht werden. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Bei dieser Bestattungsform ist die vorherige Willenserklärung des Verstorbenen erforderlich.

Auf dem Bonner Nordfriedhof und auch auf dem Südfriedhof bieten die Bonner Friedhofsgärtner in Zusammenarbeit mit den Bonner Bestattern eine preiswerte Alternative zum anonymen Grab. Im Gemeinschaftsgrab finden Menschen ihre letzte Ruhe, die sich untereinander persönlich nicht kannten. In Gemeinschaft wird Angehörigen und Freunden hier ein würdevoll gestalteter Platz zur Trauerbewältigung angeboten. Das Gemeinschaftgrab wird bepflanzt und gepflegt. Die Namen der Verstorbenen finden sich auf einem Stein wieder.

Bei der Bestattung in einem Bestattungswald wird innerhalb speziell dafür vorgesehenen Waldflächen direkt an Bäumen beigesetzt. Voraussetzung ist eine Einäscherung des Verstorbenen, da nur Asche beigesetzt werden kann. Eine Erdbestattung ist also nicht möglich. Beisetzungen sind an Einzel- oder Gemeinschaftsbäumen in besonders ausgewiesenen Friedhofsbereichen oder Wäldern möglich. Inzwischen gibt es viele naturnahe Beisetzungsformen, zum Beispiel den Friedhain, den FriedWald, den Ruheforst, die Rheinruhe und viele mehr. Trotz unterschiedlicher Namensgebung verfahren alle Anbieter jedoch ähnlich. Die Möglichkeit, Urnen von Verstorbenen unter Bäumen beisetzen zu lassen, besteht zum Beispiel auf dem Friedhof Heiderhof, wo der Friedhain eine waldartige Teilfläche des Friedhofs ist. Auch hier kann der Name des Verstorbenen an einer zentralen Gedenk-Stele angebracht werden.

Die Urnen-Grabstätte der Bürgerstiftung Rheinviertel, das “Mausoleum von Carstanjen”, ist eine christliche Begräbnisstätte in Bonn-Plittersdorf. Das einmalige Kulturdenkmal am Rhein gilt als unvergleichbar würdevoller Ort für die Beisetzung von Urnen. In der Krypta des Gebäudes finden die Toten ihre letzte irdische Heimat. Wir sind zertifizierter Bestatter für das Mausoleum und beraten Sie gerne.

„R.I.P.“ (Requiescant in pace) steht auf den unterirdischen Wandgräbern der Jesuiten, die in der Krypta der Namen-Jesu-Kirche bestattet sind. Es ist ein Segenswunsch der Lebenden für die Verstorbenen: „Mögen sie in Frieden ruhen“ – das gilt besonders all jenen, die heute in der unterirdischen Grablege der Namen-Jesu-Kirche ihre letzte Ruhe finden. Um diese Ruhe zu wahren, ist die Krypta nicht frei zugänglich. Bestattet wird, indem die Urne durch eine Bodenplatte im Hauptschiff der Kirche inmitten der versammelten Angehörigen herabgesenkt wird. Die Ruhezeit in der Kirche beträgt 15 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine jährliche Verlängerung möglich.

Die Seebestattung setzt eine Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die vergängliche See-Urne wird nach seemännischem Brauch, außerhalb der Drei-Meilen-Zone, in einem speziell hierfür vorgesehenen Gebiet dem Meer übergeben. Die Seebestattung setzt in einigen Bundesländern eine letztwillige und handgeschriebene Verfügung des Verstorbenen voraus.

Das Wasser als Symbol für das Leben, aber auch für Vergänglichkeit, findet im Fließen des Flusses seinen vollendeten Ausdruck. Gerade auch Wassersportler (Angler, Taucher, Segler, Schwimmer, Ruderer, etc.) haben erfahrungsgemäß eine hohe emotionale Nähe zu diesem Element. Immer wieder sind Menschen mit einem solchen Hintergrund in besonderer Weise an Flussbestattungen interessiert.

Die Flussbestattung kann in den niederländischen Flüssen Maas, Nederrijn, Waal und IJssel erfolgen. Gerne kann vorweg auch eine Trauerfeier mit der Urne auf einem Fahrgastschiff z.B. auf dem Rhein von Bonn aus stattfinden.

Schon immer galt der Diamant als Symbol der Unvergänglichkeit, der Liebe und der Erinnerung. Ein Diamant bietet den Hinterbliebenen eine besonders faszinierende Erinnerung an ein einzigartiges und wertvolles Leben. Weitere Informationen zur Diamantbestattung

Diese Bestattungsart spricht viele Menschen an, die sich mit herkömmlichen Beisetzungsformen nicht anfreunden können und die Vorstellung befreiend finden, in alle Winde verstreut zu werden. Hierbei wird die Asche des Verstorbenen nach einer Abschiedszeremonie von einem Heißluftballon aus in der Luft verstreut. Diese Beisetzungsart kann in der Schweiz, den Niederlanden oder in Frankreich durchgeführt werden, die Angehörigen können mitfliegen und die Asche in ruhiger Fahrt über einem großen Wald- oder Wiesengebiet ausstreuen.

Manche Menschen fühlen sich den Bergen und auch den Tälern und Bergbächen der Schweiz sehr verbunden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Beisetzung in der Schweiz wünschen.

In den Niederlanden sind die Bestattungsgesetze sehr liberal – hier gibt es vielfältige Möglichkeiten der Urnenbeisetzung. Die Urne zu Hause ist in Deutschland nicht erlaubt. Wir zeigen Ihnen alternative Wege auf, wie Sie den letzten Willen des geliebten Verstorbenen mit den eigenen Bedürfnissen in Übereinstimmung bringen können.