Bestattungsarten und Grabarten
Im Grunde gibt es zunächst nur zwei wesentliche Arten der Bestattung.
Die Erdbestattung erfolgt klassisch im Sarg auf einem Friedhof. Zuvor gibt es meist einen Gottesdienst oder eine Trauerfeier in der Kirche oder einer Friedhofskapelle. Nach der Trauerfeier geben die Gäste dem Verstorbenen das „letzte Geleit“ durch die feierliche Begleitung des Sarges zum Grab. Nach der Absenkung des Sarges in das Grab können sich die Anwesenden ein letztes Mal verabschieden, indem sie Blumen oder symbolisch Erdbeigaben in das Grab werfen. Nach der Beerdigung wird das Grab mit einer hölzernen Tafel (oder einem hölzernen Kreuz) versehen, die später durch einen Grabstein ersetzt werden können. Die Blumen, Gestecke und Kränze werden auf das Grab gelegt. Eine Bepflanzung des Grabes ist schmückend und ökologisch sinnvoll.
Auch für die Feuerbestattung findet eine Trauerfeier statt. Diese kann wahlweise vor der Einäscherung am Sarg oder auch danach an der Urne stattfinden. In beiden Fällen endet die Zeremonie mit der Beisetzung der Urne, ähnlich wie bei der Erdbestattung.
Bei der Feuerbestattung gibt es besonders viele Grabarten (siehe unten). Weil nicht jeder Friedhof alle diese Varianten anbietet, ist auch hier eine vorherige Beratung durch uns sinnvoll.
Grabarten bei Erdbestattung
Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung. Hierunter versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung eines Verstorbenen in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Die beispielsweise im Islam übliche Bestattung nur in einem Tuch ist nur auf ausgewählten Friedhöfen möglich.
Grabarten bei Feuerbestattung
Unter einer Feuerbestattung versteht man die Verbrennung oder Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Asche. Die Feuerbestattung ist nur im Sinne des Verstorbenen möglich. Entsprechend sollte dessen handschriftliche Erklärung vorliegen. Fehlt diese Erklärung, so kann der Ehe- bzw. Lebenspartner, bzw. der/die nächste Angehörige schriftlich bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht.