Sternenkinder
Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust,
wird es dir sein, als lachten alle Sterne,
weil ich auf einem von ihnen wohne,
weil ich auf einem von ihnen lache.
— Antoine de Saint-Exupéry
Ein Kind vor, während, oder kurz nach der Geburt zu verlieren, ist für die betroffenen Eltern eine sehr traurige Erfahrung. Wir sprechen hier oftmals von „Sternenkindern“, weil uns der Gedanke beruhigt, sie nun wieder bei den Sternen zu wissen.
Ein Leben zu verlieren, das man zuvor noch in sich trug – oft noch bevor es überhaupt das Licht der Welt erblicken konnte – ist wie ein Stich ins Herz. Die Liebe, die diesem Leben zuteil wurde, wird immer da sein, genauso aber auch die Lücke, die dieser Verlust hinterlässt. Diese entstandene Lücke zu schließen oder zu füllen, ist beinahe unmöglich. Doch es kann helfen, über den Verlust zu sprechen und Hilfe zu erfahren.
Häufig gestellte Fragen
Begriffserklärungen
Fehlgeburt
Wenn das Kind während der Schwangerschaft stirbt und der Fötus weniger als 500 g wiegt, spricht man von einer Fehlgeburt. Fehlgeburten unterliegen in Deutschland nicht der standesamtlichen Meldepflicht. Seit Januar 2013 ist aber eine Eintragung in das Stammbuch möglich. Es kann eine standesamtliche Bescheingung ausgestellt werden.
Eine Bestattung durch die Familie ist nicht zwingend erforderlich, aber möglich. Sollte keine Bestattung erwünscht sein, so ist es Aufgabe des Krankenhauses, das Kind im Rahmen einer Sammelbestattung beizusetzen. In der Regel findet dann eine gemeinschaftliche Feuerbestattung statt.
Totgeburt
Ein Kind ist totgeboren, wenn es im Mutterleib oder während der Geburt verstarb, über 500 g wiegt und kein erkennbares Lebenszeichen nachzuweisen war – oder wenn das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. Es ist meldepflichtig und wird standesamtlich registriert. Namen können auf Wunsch der Eltern eingetragen werden. Das Kind ist bestattungspflichtig, d.h. es muss beigesetzt werden. Alle Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind würdevoll bestatten zu lassen. Dies kann z.B. in einem Familiengrab, Kinder- oder Reihengrab geschehen. Ortsabhängig gibt es zudem weitere Möglichkeiten der Beisetzung. Es gilt zu beachten, dass die entsprechenden Regelungen abhängig vom Bundesland unterschiedlich sein können. Die hier genannten beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen.